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    Startseite [ver. 03.04.03) vom [2005-11-23]  © 1996-2007 copyright by Verlag Ralph Tegtmeier Nachf. URL: http://confidenz-depesche.com Seitenende






    Rezensionen

    Per aspera ad astra – es gibt noch viel zu tun


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    JAHRBUCH MENSCHENRECHTE 1999
    Frankfurt am Main: 1998, 350 Seiten, Suhrkamp Verlag
    DEM 18,80
    suhrkamp taschenbuch 2922
    ISBN: 3518394223

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    (mp) Anläßlich des fünfzigsten Jahrestages der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 wurde dieses erste Jahrbuch von Gabriele von Arnim, Volkmar Deile, Franz-Josef Hutter, Sabine Kurtenbach und Carsten Tessmer in Verbindung mit der deutschen Sektion von amnesty international, dem Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte (Wien) und dem Institut für Entwicklung und Frieden (Duisburg) herausgegeben.

    Der Themenschwerpunkt dieses ersten Bandes (jedes Jahr soll nun ein weiterer folgen) gilt der 50jährigen Geschichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wobei nicht unerwähnt bleibt, daß die Revolution von 1848 einen nicht unerheblichen Einfluß auf die Entstehung derselben hatte.

    Unter den vielen namhaften Autoren, die in diesem Buch zu Wort kommen, zieht Theo van Boven (Professor für Internationales Recht an der Universität Maastricht, Vizepräsident des Internationalen Instituts für Menschenrechte in Straßburg, Mitglied des Komitees der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, Mitglied des Direktoriums der Europäischen Menschenrechtsstiftung, Vizepräsident der Internationalen Juristenkommission in Genf) eine Bilanz. Auf der Guthabenseite bewertet er die nahezu explosionsartige Entwicklung von Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs), die sich der Verteidigung und Förderung der Menschenrechte verschrieben haben. Zum Zeitpunkt der Formulierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gab es etwa 15 NGOs – alle in Nordamerika und Europa beheimatet –, die mit beratendem Status in den Prozeß einbezogen waren. Heute sind es etwa 15.000 aus allen fünf Kontinenten. Das Auftreten all dieser Organisationen auf der internationalen Bühne bewertet er als “mehr als nur einen symbolischen Nachweis der universellen Gültigkeit der Menschenrechte”. Als schwerste und erbarmungsloseste Niederlagen für die Menschenrechte bezeichnet er dagegen den Genozid in Ruanda 1994 und die Massaker des Jahres 1995, die unter den Augen der UNPROFOR in und um die Enklave Srebrenica in Bosnien geschahen.

    Die Diskrepanz zwischen dem erklärten Willen (Ratifizierungen) und der De-facto-Durchsetzung zeigen – hier beispielhaft herausgegriffen – die beiden Beiträge von Brigitte Hamm, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Entwicklung und Frieden (INEF) an der Gerhard-Mercator-Universität Duisburg, Autorin und Herausgeberin verschiedener Veröffentlichungen zum Thema Menschenrechte; und von Karen K. Bagge, ihres Zeichens von 1995 bis 1997 Sprecherin der deutschen Länder-Koordinationsgruppe USA von amnesty international.

    So formuliert Brigitte Hamm nach ihren ernüchternden empirischen Analysen zur Bindewirkung des Zivilpakts und der Konvention gegen Folter vorsichtig: “Die Ergebnisse der Studien deuten an, daß völkerrechtliche Verträge zum Schutze vor schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen nur unzureichend eingehalten werden.”

    Und im Kapitel “Regionen und Länder” macht Karen K. Bagge (“USA – Weltpolizist mit Vorbildfunktion?”) deutlich, was angesichts der rüden Polizeimethoden, der alarmierenden Zustände in Gefängnissen und Zuchthäusern, der Rüstungsexporte und dem nach wie vor boomenden Vollzug der Todesstrafe von Präsident Bill Clintons hehren Worten zu halten ist, die er am Tag der Menschenrechte 1997 von sich gegeben hatte: “Die Menschenrechte sind der Grundstein der amerikanischen Demokratie […]. Wir müssen alle unseren Teil dazu beitragen, die Menschenrechte für Männer und Frauen jedweder politischen, ethnischen, religiösen und rassischen Herkunft zu bewahren.” In der Logik der Vereinigten Staaten beinhaltet das Recht auf Leben eben auch das Recht auf Todesstrafe.

    Unter der Rubrik “Internationale Menschenrechtsarbeit” wird die rechtliche Seite angegangen. Das Internationale Straftribunal (ICTY) sowie die Rechtsprechung der Menschenrechtskammer werden am Beispiel Jugoslawien transparenter, wobei auch die Kompetenz- und Zuständigkeitsfrage erläutert wird.

    Die “Menschenrechte in Deutschland” werden auf fast fünfzig Seiten kritisch beleuchtet. Und im Anhang findet sich ein Forderungskatalog der deutschen Sektion von amnesty international an den Bundestag und die Bundesregierung, was belegt, daß auch in Deutschland noch einiges im argen liegt.

    Überhaupt ist dieser letzte Abschnitt – im Buch “Service-Teil” genannt – äußerst aufschlußreich. Denn obwohl die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in fast aller Leute Munde ist, haben doch die wenigsten sie schon mal zu Gesicht bekommen. Die gründliche Lektüre dieser 30 Artikel umfassenden Original-Erklärung sei hiermit wärmstens empfohlen. Allein die Formulierungen – natürlich auch die der einzelnen Verträge – machen deutlich, wie vorsichtig – böse Zungen behaupten: wie diffus bis schizophren – sich die engagierten Menschenrechtskämpfer auszudrücken haben, um auf der Weltbühne der Politik überhaupt Gehör zu finden.

    Ebenfalls im “Service-Teil” finden sich die Ratifikationsstände der fünfundzwanzig wichtigsten Menschenrechtsabkommen in Tabellenform sowie ein ausführlicher “Internet Guide”, mit dessen Hilfe man sich bestimmt schneller zurechtfindet als mit den 400.000 Treffern, die einem die großen Suchmaschinen auf das Stichwort “human rights” liefern.

    Es ist zwar richtig, daß es politisch nicht mehr opportun ist, die Forderungen der Menscherechtsorganisationen zu ignorieren. Somit stehen aber bei der Ratifizierung von Menschenrechtsverträgen für viele Regierungen nicht etwa die Rechte der Menschen sondern das internationale Ansehen im Vordergrund. Spätestens wenn sich so ein Herrschaftsgebilde ernsthaft bedroht fühlt, wird sehr schnell deutlich, daß die Verträge nicht mal das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt wurden. Herrschaft setzt nun einmal Unterdrückung voraus. (Und wie schnell Menschenrechte unterhöhlt und ungültig gemacht werden können, zeigt nicht zuletzt das neueste Abhör-Urteil des Verfassungsgerichts in Deutschland.)

    Den Autoren ist zugute zu halten, daß sie in keiner Weise versuchen, die unzähligen vergeblichen Bemühungen um die Durchsetzung der Menschenrechte unter den Teppich zu kehren. Um es mit den Worten der Menschenrechtshochkommissarin der Vereinten Nationen, Mary Robinson, auszudrücken: “Wie oft haben wir schon NIE WIEDER gesagt?” Für die Verfasser des Editorials jedoch ist das kein Grund, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als realitätsuntüchtige Moral zu bezeichnen und in Ohnmacht und Verzweiflung zu verharren. Sie sprechen von einer unvollendeten Revolution und von der gebündelten Hoffnung der Menschen, die sich aus Angst, Not, Unfreiheit und Gewalt befreien möchten.

    Einerlei ob der Leser schon zu den Revolutionären gehört, sich nach der Lektüre dieses Taschenbuches der Revolte anschließt oder nicht: Die informativen Texte laden nicht zuletzt auch zu einem gründlicheren Studium der Themen Rechtsprechung, Rechtsverdrehung und Rechtsbeugung ein.




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