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    Startseite [ver. 03.04.03) vom [2005-11-23]  © 1996-2007 copyright by Verlag Ralph Tegtmeier Nachf. URL: http://confidenz-depesche.com Seitenende






    Rezensionen

    In Sachen Volk gegen Justiz


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    Hans Georg Möntmann:
    ROBEN, RICHTER, RECHTSVERDREHER.
    Wem der Prozeß gemacht wird – und wen man laufen läßt

    München: 1997, 224 S., Droemer Knaur Verlag
    DEM 39,90
    ISBN: 3426269562

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    (rt) “Dieser Report enthüllt”, so verkündet es jedenfalls der Waschzettel, “daß Justitia nicht blind ist, sondern ohnmächtig.” Das ist nicht übertrieben: Eine kompaktere, ergiebigere Sammlung von Vorkommnissen in Sachen Justizirrtümer, Ermittlungsschlamperei und menschenverachtender Richterherrlichkeit wird man weit und breit nicht so schnell finden.

    Und es stimmt auch, wie der Verlag im Klappentext verspricht, daß der Autor “die Namen der Aktenhengste und Schreibtischtäter” nennt, die für diesen ganzen Schlamassel verantwortlich zeichnen, jedenfalls zum großen Teil: Schon aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und der Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen war dies wohl nicht immer möglich oder opportun. Leider geht diese durchaus noch verständliche Abstinenz aber auch so weit, daß sich im Buch keinerlei Quellenangaben finden; kein Aktenzeichen, auf das sich der Leser berufen könnte, sollte er sich eines Tages mal in einer vergleichbaren Situation befinden wie die vielen, vielen Opfer des maroden Systems, deren Schicksal Möntmann so engagiert und detailreich recherchiert und hier verewigt hat.

    Die Folge dieses Mangels: Als Handbuch des Umgangs mit der Justiz taugt sein Buch nur eingeschränkt, die impressionistische Betrachtung überwiegt, manches Mal herrscht Vagheit vor, wo man sich doch eine etwas detailliertere, faktenbegründete Falldarlegung gewünscht hätte. So betrachtet gehört die ganze Studie eigentlich in die Rubrik “Feuilleton”.

    Dort ist sie zweifellos gut aufgehoben, und daran ist ja auch nichts Ehrenrühriges. Nur daß es dem ganzen Unterfangen der Entlarvung und der kritischen Gewichtung des bundesdeutschen Justizsystems und seiner Praxis eben genau jene Spitze raubt, derer es so dringend bedurft hätte, um dem Report die gebotene Wirksamkeit zu bescheren und ihn über den Vorwurf zu erheben, hier werde (mal wieder) mit billiger Justizschelte operiert, ohne daß dies irgendwelche erkennbaren Folgen haben dürfte.

    Fundamentalkritik bleibt freilich ausgespart: Kein Wort davon, daß auch Rechtsanwälte fester Bestandteil der Rechtspflege sind – und daher geradezu zwangsläufig schon von ihrer beruflichen Einbindung her mit Staatsanwaltschaft und Richtern stets wesentlich enger verbunden sind und bleiben, als sie es mit ihren Mandanten jemals sein können oder auch nur dürfen. Woraus sich wiederum ergibt, daß sie schon systembedingt im Zweifelsfall immer auf der Seite des Apparats stehen, dem sie ihr berufliches Lehen und die Existenzgrundlage verdanken, und eben gerade nicht auf der Seite jener, die sie eigentlich nicht zuletzt auch vor diesem beschützen, und die sie vor seinen Nachstellungen verteidigen sollen. Daß dies gelegentlich dennoch geschieht, ist nur erwähnenswert, weil es die Ausnahme darstellt und nicht die Regel.

    Statt dessen schiebt Möntmann die ungezählten Widersprüche zwischen Gerechtigkeitsanspruch und Unrechtspraxis (ganz nach dem alten, leider immer noch nur zu wahren Satz von den Großen, die man laufen läßt, und den Kleinen, die allein am Galgen enden), zwischen dem Versagen der Ermittlungsbehörden und der immer unwirscher reagierenden Kritikunfähigkeit der Judekative auf lammfrohe, letztlich um Anerkennung heischende Beiträge zur Systemstabilisierung vom Schlage jener Pseudo-Kritik, die sich darin gefällt, am Ende einer Scheindebatte doch noch im kollektiven Konsens einen Sündenbock zu benennen, dem dann alle Schuld an der ganzen Misere aufgehalst wird. Bei Möntmann ist dies die Justiz selbst: Nicht die Polizei versagt in großem Stil, nicht die Politik und ihrer Pfeiler Staat und Gesellschaft, nicht die Staatsbürger, die sich nach Strich und Faden versaubeuteln lassen und in ihrem immerwährenden Bemühen um vorauseilenden Gehorsam noch die größten Schweinereien zu eigenen Lasten unterstützen, sondern einzig und allein, wie billig, die Rechtsprechung.

    Das ist nicht nur viel zu simpel gestrickt, es ist auch gefährlich, weil es von jenem Gesamtkomplex ablenkt, der bei einer nüchternen, faktisch fundierten Debatte in aller Schärfe herausgearbeitet und bloßgestellt gehörte. Schließlich kann die Judekative immer nur so, wie es die Legislative zuläßt. Diese aber gefällt sich nur zu oft in der Rolle des Steigbügelhalters eben jener Ordnungs- und Sicherheitskräfte der Exekutive, denen zwar doch eigentlich die Aufgabe zukäme, den Vorgaben des Souveräns zur Geltung zu verhelfen, die sich unterm Strich betrachtet jedoch immer maßloser in den Entscheidungsprozeß hineindrängen und das Heft stets dort an sich zu reißen verstehen, wo ihr eigentlicher Dienstherr (in der Regel das Parlament) es vorzieht, sich durch das Verabschieden immer abstruserer Ermächtigungsgesetze und das Delegieren immer weiter reichender Vollmachten aus seiner Verantwortung zu stehlen. Was ganz nebenbei auch das jahrhundertealte Prinzip der Gewaltenteilung zur Farce macht, jedem Konzept von Freiheitlichkeit die lange Nase zeigt und zu allem Überfluß auch noch all jenen Kräften Auftrieb verleiht, die ja schon immer gewußt haben wollen, daß nur ein eiserner Besen dazu imstande ist, den Augiasstall des Gemeinwesens mit seinen überflüssigen, “verweichlichten” Rechtsstaatlichkeitspetitessen ein für allemale auszumisten.

    Man wird Möntmann wohl zugute halten dürfen, daß er diese schlimme Verharmlosung nicht absichtlich verfolgt, etwa weil er einer verheimlichten Agenda verpflichtet wäre, die in Wirklichkeit auf Ausweitung und Befestigung immer autoritärer, ja in letzter Konsequenz totalitärer Strukturen hinarbeitet. In seinem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und grundgesetzlich verankerter Toleranz bleibt er bis zur letzten Zeile glaubwürdig, selbst dort, wo er Gefahr läuft, mehr dem Stammtisch nach dem Mund zu reden, als der Sache gut tut.

    Es ist auch anzunehmen, daß es ihm wirklich ernst ist mit dem Schutz des Schwachen vor dem Starken, in diesem Fall: des Volks vor seiner eigenen Justiz. Aber das ändert leider nichts daran, daß er seine Munition in treuherziger Blindheit mit vollen Händen gleich an alle Seiten verteilt: Die Justiz braucht ihn nicht ernst zu nehmen, weil seine Kritik letztlich, so berechtigt sie auch ist, zielgenau jener Verbindlichkeit entbehrt, die sie überhaupt erst gefährlich machen könnte. Der legislative Apparat sieht sich nicht in seiner Nabelschau gestört, in der er sich tunlich ziert, die Gefahr heraufzubeschwören, sich einmal festlegen zu sollen und vielleicht tatsächlich “mutige Reformen” durchzusetzen, die diesen Namen verdient hätten. Die Ordnungskräfte werden mit Freuden vernehmen, daß der Autor ihnen immerhin zugute hält, daß sie überlastet und unterpersonalisiert sind, ein Bonus übrigens, den er selbst noch den Staatsanwaltschaften und den Gerichtskammern zuspricht, als ob das ein Grund oder gar eine Entschuldigung für menschenverachtendes Verhalten und für mannigfache Rechtsbeugung oder auch nur dafür wäre, ständig auf eben jene Blockwartmentalität zurückzugreifen, die Möntmann doch so vehement zu kritisieren meint.

    Dennoch: Für viele, die nach wie vor ihren selbstgefälligen “Ich bin doch unschuldig, also kann mir auch nichts passieren”-Naivitätstran vor sich her schieben, dürfte schon die schiere Menge dieses Fallstudienmaterials wie ein Augenöffner wirken, und immerhin das ist stets zu begrüßen.



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