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    Startseite [ver. 03.04.03) vom [2005-11-23]  © 1996-2007 copyright by Verlag Ralph Tegtmeier Nachf. URL: http://confidenz-depesche.com Seitenende






    Rezensionen

    Böcke zu Gärtnern gemacht


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    Gerhard Besier/Erwin K. Scheuch [Hrsg.],
    DIE NEUEN INQUISITOREN.
    Religionsfreiheit und Glaubensneid – Teil I

    Zürich: 1999, 546 Seiten, EDITION INTERFROM
    EUR 18,50/CHF 36,00
    ISBN: 3720152774

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    Gerhard Besier/Erwin K. Scheuch [Hrsg.],
    DIE NEUEN INQUISITROREN.
    Religionsfreiheit und Glaubensneid – Teil II

    Zürich: 1999, 504 Seiten, EDITION INTERFROM
    EUR 18,50/CHF 36,00
    ISBN: 3720152782

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    (mp) Die Flut der seit den 70er Jahren den Markt überschwemmenden Antisekten-Bücher, die sich “Aufklärungsschriften” nennen, festigte bestehende Vorurteile gegen religiöse Minderheiten und schuf fleißig neue Feindbilder. Und obwohl in Nachbarländern trotz vergleichbarer Vorgänge staatliche Maßnahmen als nicht erforderlich erachtet wurden und sich auch namhafte Bundestagsabgeordnete, beispielsweise die frühere Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberg (FDP), dagegen ausgesprochen hatten, setzte der Deutsche Bundestag 1996 eine Enquete-Kommission zu “Sog. Sekten und Psychogruppen” ein.

    Im Juni 1998 legte die mindestens DEM 3 Millionen teure Untersuchungskommission nach gut zweijähriger Arbeit ihren Endbericht vor. Die von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten und Forschungen zeigen übereinstimmend auf, daß die “neuen religiösen und weltanschaulichen Bewegungen” – man beachte die neue Formulierung! – keine Gefahr für Staat und Gesellschaft oder für gesellschaftlich relevante Bereiche darstellen, was aber auf mehr oder weniger taube Ohren gestoßen zu sein scheint. Denn nichtsdestotrotz gab die Kommissionsmehrheit einen ganzen Katalog von Handlungsempfehlungen zum besten:

    Das Vereins- und das Steuerrecht sollen geändert und der Wucherparagraph verschärft werden. Vorgeschlagen wurde auch eine staatliche Förderung privater Beratungsstellen sowie die Sammlung und Verbreitung einschlägiger Daten durch das Kölner Bundesverwaltungsamt. Geld für vielerlei Untersuchungen sollte eine neu zu gründende Bundesstiftung, in deren Wissenschafts- und Aufsichtsgremien voraussichtlich die ehemaligen Sachverständigen der Enquete-Kommission Platz finden werden, zu Verfügung stellen.

    Im deutschen Grundgesetz Art. 4 steht: “Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.” Und: “Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.”

    Das hier vorgestellte Werk enthält 24 wissenschaftliche Aufsätze, Essays und Polemiken, die allesamt das Thema “Religionsfreiheit” aus den unterschiedlichsten Perspektiven beleuchten. Die Verfasser sind Historiker, Juristen, Philosophen, Sozialwissenschaftler und Theologen aus Europa, Nordamerika und dem Nahen Osten.

    Im ersten Kapitel des Buchs geht es um die “Kulturelle Selbstorganisationskraft in Freiheit”. Am Beispiel der Organisation des Islams und des Islamismus als Religionsgemeinschaft wird aufgezeigt, welch ungutes Beispiel sowohl die protestantische als auch die katholische Kirche darstellen. Eine nicht unwesentliche Frage, die von Hermann Lübbe gestellt wird, lautet hier: Was geht denn einen Staat das Seelenheil überhaupt an?

    Das zweite Kapitel “Recht kennt keine Häresie – Religionsfreiheit und Minderheitenreligion” befaßt sich unter anderem mit der rechtlichen Situation, den staatlichen Freiheitsbeschränkungen gegen Minderheitskirchen, der Unterscheidung zwischen dem privatrechtlichen Grundstatus und der darüber hinausgehenden öffentlich-rechtlichen Stellung.

    Darauf folgt die vernichtende Auseinandersetzung mit der Enquete-Kommission, die kritische Beurteilung der “befangenen Experten” und ihres Endberichts. Aussagekräftig ist allein schon das Selbstverständnis der “Sektenbeauftragten”, die – anders als beispielsweise die Ausländerbeauftragten, die sich um die Anliegen der betroffenen Menschen kümmern – die Hetzjagd anfeuern und schüren.

    Schon die Formulierungen aus dem Einsetzungsbeschluß der Kommission belegen die Befangenheit der Initiatoren und entlarven deren Absicht. Die Analyse von Zielen und Praktiken der in der Bundesrepublik agierenden sogenannten Sekten und Psychogruppen soll “die von diesen Organisationen ausgehenden Gefahren für den einzelnen, den Staat und die Gesellschaft erfassen; die offenen und verdeckten gesellschaftspolitischen Ziele dieser Organisationen aufarbeiten …”

    Bevor also die Untersuchungskommission ihre Arbeit überhaupt begonnen hatte, stand das Urteil schon fest: Die sogenannten Sekten und Psychogruppen sind sowohl für einzelne als auch für den Staat und die Gesellschaft eine Gefahr, und diese Organisationen haben a priori gesellschaftspolitische Ziele.

    Daß die Arbeit der Kommission keine Angaben über die ganz konkrete Bedrohung enthält, die von der deutschen Regierung und den beiden Staatskirchen für religiöse Minderheiten ausgeht, erstaunt unter diesen Umständen niemanden, wird freilich von Derek R. Davis an den Pranger gestellt: Kein Wort von polizeilichen Razzien gegen unabhängige Pfingstgemeinden; kein Wort über das Vorgehen gegen Scientologen und Zeugen Jehovas, denen Arbeitsverträge verweigert werden, denen politisches Engagement versagt wird, und die beide staatlicher Bespitzelung unterliegen; kein Wort über den Schulausschluß von Kindern, deren Eltern der Vereinigungskirche angehören; kein Wort von der Verbreitung der von staatlicher Seite verfaßten Pamphlete, die vor der “Mormonensekte” warnen; kein Wort von der am 6. April 1998 in Basel erfolgten Verhaftung eines Beamten des deutschen Verfassungsschutzes, die sich zu einer nationalen Peinlichkeit ausweitete, als der Verhaftete zugab, daß er in staatlichem Auftrag religiöse Minderheiten ausspionierte.

    Hier haben die an dieser Stelle präsentierten “Neun 'goldenen' Regeln für die neue Inquisition” von Hubertus Mynarek durchaus ihre Berechtigung. (Lesen Sie dazu die Rezension Die neue Inquisition.)

    Im letzten Kapitel wird die Verantwortung Deutschlands angesprochen. Hier kommt sowohl der Rabbiner Kenneth B. Fradkin zu Wort als auch Derek H. Davis, der aus historischer Sicht den Fortschritt des Wahnsinns beschreibt, sowie Gabriele Yonan, die sich um eine objektive Betrachtung bemüht, die Anstrengungen der Zeugen Jehovas um Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu beschreiben.

    Eine Sekte ist laut Duden: “eine kleinere, von einer christlichen Kirche oder einer anderen Hochreligion abgespaltenen religiöse Gemeinschaft”; laut evangelischem Staatslexikon jedoch: “ein abwertender, verächtlicher Begriff der herrschenden Kirche (und Gesellschaft) für bestimmte in ihrer Mitte auftretende Sondergruppen”. Derlei Sprachregulation bietet Voraussetzungen für Hetzjagden, die nicht nur als ideal, sondern durchaus auch als traditionell bezeichnet werden können.

    Seinen Beitrag “Auf, auf zum fröhlichen Jagen” beginnt Konrad Löw mit der Apostelgeschichte (24, 1ff), in der geschildert wird, wie Paulus von Tertullus vor dem Hohepriester Hananias als Sektenchef beschuldigt wird (und nicht vom Hohepriester selbst, wie Löw fälschlicherweise schreibt): “Wir finden nämlich, dieser Mann ist eine Pest, ein Unruhestifter bei allen Juden in der Welt und ein Rädelsführer der Nazoräer-Sekte”. Die Verteidigungsrede Pauli, in der er seine Unschuld beteuert, hat ihm nichts genützt: Er wurde schließlich enthauptet, wenn auch – was Löw unterschlägt – erst geraume Zeit und unzählige weitere Verteidigungsreden und -schriften später.

    Solche Patzer kann sich ein Jurist und Professor für Politikwissenschaft nicht erlauben, sollte man meinen.

    Nichtsdestotrotz: Die vorgeschobenen Gründe für die Verfolgung von Minderheiten sind letztlich immer dieselben. Ob die Aktionen nun von einer Staats- oder Religionskrise ablenken sollen, die sogenannten Ursachen, die zum Einschreiten angeblich “zwingen”, sind nun fast seit Jahrtausenden bekannt. Einmal sind es gefährliche Satansriten, wie etwa die als Altäre mißbrauchten Jungfrauen, oder die Tötung von unschuldigen Kindern; dann wieder ist es die drohende Gehirnwäsche, mit der das Volk verführt und die Jugend gefährdet wird; oder – moderner – das drohende Gewaltpotential, das diesen Gruppen zugesprochen wird. Daß dabei aus Mangel an Beweisen auf Verleumdung und Denunziation zurückgegriffen wird, ist ebenfalls nichts Neues.

    “Moral Panics” – anschaulich beschrieben von Massimo Introvigne – ist ein Konzept, das in den 70er Jahren entwickelt wurde, um zu beschreiben, wie gesellschaftlich konstruierte soziale Problem durch die Darstellung in den Medien und die Behandlung durch die Politik Reaktionen auslösen, die in keinem Verhältnis zu einer tatsächlichen Gefahr stehen.

    Obwohl (oder gerade weil) die Autoren das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten, wird deutlich, mit welchen Mitteln die sogenannten Staatskirchen operieren, um ihre Vormachtsstellung nicht endgültig zu verlieren. Wie eng die Bande zwischen diesen Kirchen und dem Staat geknüpft sind, beweist die Tatsache, daß dieser Kampf gemeinsam ausgefochten wird und zu einem immer größeren Teil aus Steuergeldern finanziert werden soll.

    Als allgemeines Lehrstück sei dieses Buch trotz einiger Ungereimtheiten und Ungenauigkeiten nicht nur jenen Lesern empfohlen, die sich in der sogenannten Sektenszene auskennen und/oder sich dafür interessieren. Denn: Ob Moon-Anhänger oder Scientologe, Mormone oder Zeuge Jehovas, Kinderschänder oder Hundebesitzer, Linker oder Rechter – ein Volk besteht insgesamt nun mal aus lauter Minderheiten. Die Kriterien brauchen bloß ein klitzekleines bißchen modifiziert zu werden, und schon gehört man dazu – zu eben jener Minderheit, die es gerade unbedingt und bedingungslos zu überwachen und zu drangsalieren gilt. Die Mechanismen, die dabei in Gang gesetzt werden, sind altbewährt, und es sieht nicht so aus, als ob man sich vorgenommen hätte, in Zukunft darauf zu verzichten. Von Entwicklung also keine Spur.

    Abschrecken lassen sollte sich der Leser freilich nicht von den ersten beiden Beiträgen, für die Dr. phil. Hermann Lübbe zeichnet. Inhaltlich mag man seiner Meinung sein oder nicht, sein geschwollener und gleichzeitig hölzern wirkender Stil grenzt jedoch leider an Zumutung.

    Aus dem Zusammenhang gerissene Lesebeispiele: “Aber über phänomenologisch als universell nachgewiesene körpersprachliche religiöse Bekundungen der Demut oder der Bitte hinaus gab es ja Möglichkeiten der Vergegenwärtigung inhaltlicher Glaubenseinheit schlechterdings nicht.” Oder: “Gesamthaft scheint es sich bei solchen Tendenzen religiös bedingter moralischen Profilverschärfung nicht um kulturelvolutionäre [sic!] Relikte zu handeln, vielmehr um modernitätsbedingte Neigungen zum Rigorismus, der komplementär zur Desorientierungsträchtigkeit moderner Möglichkeitsfülle Stabilitätsgewinne aus Beschränkung, ja Verengung zieht.” So so.

    Um sich durch seine Sätze durchzuarbeiten und dafür auch noch Verständnis aufzubringen, “braucht man ineins Freundlichkeit und Selbstsicherheit, Geduld und Bestimmtheit.” Ob es nun an seinem “Besonderungsinteresse” liegen mag, der “Vergleichgültigung” oder am “Willen, der sich verlebendigt” hat, zur “Perhorreszierung” sollten die “anschauungssatten Details” genügen. Da können den altmodischen Sprachliebhaber ineins schnell das verlebendigte Grausen wie die vergleichgültigte Übelkeit überkommen.


    Doch nun zu Band II dieses umfangreichen und ausführlich im Anhang dokumentierten Werks, in welchem belegt wird, daß die Enquete-Kommission durch ihre Voreingenommenheit nicht nur nichts dazu beigetragen hat, die Religionsfreiheit als selbstverständliches Grundrecht zu fördern, sondern erfolgreich alles daran gesetzt hat, die Konfrontationen zu schüren, indem sie die schon bestehenden Fronten verhärtete und neue schuf.

    Da den “untersuchten” Religionsgemeinschaften im Kontext der Kommissions-Veröffentlichungen nicht einmal die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt wurde, faßt der zweite Teilband gutachterliche Stellungnahmen und ausgewählte Petitionen einiger verunglimpften Religionsgemeinschaften zusammen. Es geht hierbei keineswegs um eine Beurteilung der religiösen Gemeinschaften und ihrer Aussagen selbst, sondern allein um den Umgang mit Andersdenkenden.

    Dr. jur. Martin Kriele, emeritierter Professor für Allgemeine Staatslehre und Öffentliches Recht und ehemaliger Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen, beschreibt die Rechtsposition im Hinblick auf die Broschüre über “Sekten und Psychogruppen”, die das Bundesministerium für Frauen und Jugend herauszugeben beabsichtigte. In seiner gutachterlichen Stellungnahme von 1993 zum Verfahren gegen den Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis (VPM) stieß er auf einige “Eigentümlichkeiten”, wie er sie nannte. Dazu gehörte unter anderem, daß in dem dreiköpfigen Redaktionsgremium, das mit der Fertigstellung des Entwurfs der Sektenbroschüre beauftragt war, ausgerechnet Frau Schipmann aus Berlin saß, welche in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren die vehemente Gegnerin des VPM gewesen war; daß keine Anhörung stattgefunden hatte und daß erst nach der Eröffnung des Verfahrens nach Fakten gesucht wurde – übrigens erfolglos, wie Kriele berichtet.

    Die Bemühungen der Zeugen Jehovas um Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts werden hier noch einmal aufgegriffen. Armin Pikl und Gajus Glockentin kommen zu dem Schluß, daß das von Prof. Dr. Ch. Link verfaßte Gutachten, das vom beklagten Berliner Senat in Auftrag gegeben wurde, auf einem künstlich konstruierten Gerüst aufgebaut wurde, weshalb sie die darin enthaltenen rechtlichen Überlegungen als unbrauchbar bezeichnen.

    Das Kapitel über die Glaubensgemeinschaft Universelles Leben bietet ein leuchtendes Beispiel für gekonnte Volksaufwiegelung und den damit verbundenen gelungenen Rufmord. Regelrechte Diffamierungskampagnen wurden gestartet, um die “Urchristen im Universellen Leben” als “Staatsfeinde” zu verunglimpfen. “Laßt sie nicht ins Dorf”, diese “besondere Spezies von Menschen”, die ein “radikalisierbares Potential darstellen”, von “eher geringen moralischen Qualitäten” sind, die sich “einnisten” wollen und “Gruppenterror” ausüben. Diese Worte stammen übrigens nicht von Goebbels, sondern erklangen 1988 aus dem Munde des ersten Sektenbeauftragten der ev.-lutherischen Landeskirche in Bayern. Sein Nachfolger, Dr. Wolfgang Beck, der das Amt seit 1991 innehat, trampelt bei der Auseinandersetzung mit der religiösen Konkurrenz unverdrossen in den Fußstapfen seines Vorgängers. “Schließt ihre Schulen!” – “Mißtraut ihrer Medizin!” – “Boykottiert sie in allen Bereichen!”

    Wer also nach der Lektüre des ersten Bands noch weitere Beweise für die staatlichen und staatskirchlichen Machenschaften benötigt, um zu erkennen, mit welchen Mitteln Religionsminderheiten nicht nur ins Abseits gedrängt, sondern auch kriminalisiert werden, dem sei zusätzlich Band II empfohlen. Wer freilich einzig und allein an den Rechtsverdrehungen und -beugungen interessiert ist, die im Zusammenhang mit Andersgläubigen an der Tagesordnung sind, der wird sich vielleicht Band I ersparen können. Jedes dieser zwei Bücher ist hinlänglich aussagekräftig genug, um die Böcke zu entlarven, die da den Garten postulierter “Religionsfreiheit” verwüsten.




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