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    Startseite [ver. 03.04.03) vom [2005-11-23]  © 1996-2007 copyright by Verlag Ralph Tegtmeier Nachf. URL: http://confidenz-depesche.com Seitenende






    UNGEKÜRZTE, AKTUALISIERTE ONLINE-GRATISAUSGABE

    Insider-Report:
    “Der Schwindel mit Presseausweisen –
    und wie man ihm begegnet”


    Seit es ihn gibt, ziert den Presseausweis der Nimbus des Geheimnisvollen und Privilegierten. Vor allem der Nicht-Journalist malt sich gern aus, daß dieses Dokument eine Art “Sesam-öffne-dich” sei, mit dem man Zutritt zu allen möglichen verschwiegenen Orten und Veranstaltungen erhält, vom Schauplatz eines Mordes über die Pressekonferenz mit einem beliebten Tennis-Star bis zum alljährlichen Bundespresseball. Noch immer hat das seit den 20er Jahren von den Massenmedien ja auch nach Kräften geförderte Bild vom “rasenden Reporter” eine hohe Zugkraft. So wird z.B. angenommen, mit einem Presseausweis könne man:

    • Zutritt zu Schickeria-Fêten erhalten und Gratis-Konzertkarten einheimsen;
    • kostenlos an Warenmuster kommen: vom Ferrari über das aktuell auf den Markt drängende Hyper-Cassettendeck von Nakamichi bis zum Rezensionsexemplar der neuesten Ausgabe des Großen Brockhaus;
    • Eindruck bei jedem Polizisten schinden (etwa bei Verkehrskontrollen);
    • kräftige Rabatte beim Kauf zahlreicher Konsumgüter in Anspruch nehmen; usw.


    Das ist zwar alles nicht prinzipiell falsch, doch sollte niemand glauben, daß es auch nur auf eine einzige dieser Vergünstigungen so etwas wie einen Rechtsanspruch gäbe. Mit anderen Worten: Es spielen viele Zufälle dabei mit, bis ein Profi-Journalist tatsächlich solche Vorteile genießen kann, und nicht immer wird seinem Wunsch entsprochen.

    Es gibt allerdings auch fundamentalere, weniger auf eine gehobene Form des Schnorrertums abstellende Gründe dafür, sich um einen Presseausweis zu bemühen. Das beginnt bei der verfassungsrechtlich garantierten Meinungs-, und, in Ableitung daraus: Pressefreiheit, wie sie praktisch sämtliche Länder der sogenannten “freien Welt” kennen. Ja es gehört sogar zur Grunddefinition ebendieser “freien Welt”, daß jeder Staat, der dazugezählt werden will, die Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit garantieren muß. Das hat in der Praxis ganz beträchtliche rechtliche Konsequenzen, die auch die Interessen der Staatsmacht berühren, ja ordnungspolitische Maßnahmen oft empfindlich einschränken oder ihre Durchsetzung erheblich komplizieren können. Denn als Journalist (gleich ob für die Printmedien oder im Dienste eines Fernseh- oder Radiosenders tätig) sind Sie eben nicht einfach nur eine x-beliebige Privatperson sondern Garant ebenjenes Verfassungs- und Menschenrechts auf Meinungsfreiheit – nur durch Ihren Berufsstand wird die Öffentlichkeit schließlich überhaupt etwas über aktuelle Ereignisse erfahren, zu denen sie sich ihre Meinung bilden soll.

    Im Gegensatz zum Privatbürger, der einfach nur “frei meinen” (und diese Meinung im Rahmen geltender Gesetze und Bestimmungen allenfalls noch “äußern” darf), hat der Journalist – ähnlich wie der Polizeibeamte – auch das Recht, zu ermitteln (Art. 5, I, 2 GG).

    Während die Privatperson Heiner Müller also schnell als “Gaffer” oder “Störer” verscheucht werden darf (denn das behindert weder die “Meinungsbildung” noch das Kundtun derselben), gilt dies für den mit einem Presseausweis oder Presseschild ausgestatteten Reporter Heiner Müller nur sehr eingeschränkt. Daran ändert übrigens auch die Tatsache nichts, daß dergleichen trotzdem immer wieder vorkommt. Denn im allgemeinen sind Polizeibeamte doch, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, ausdrücklich angehalten, mit Pressevertretern äußerst behutsam umzugehen, weil die Einsatzleitung kein Interesse daran hat, die Medien gegen sich aufzubringen und dadurch womöglich zur Zielscheibe beförderungshemmender öffentlicher Kritik zu werden. Schließlich werden solche Übergriffe seitens der Medien fast immer prompt zu einem Politikum erhoben, insbesondere in Deutschland, wo man in diesem Zusammenhang dann sehr gern und sehr schnell auf bewährte Tabu-Schlagwörter wie “Polizeistaat”, “Gestapo-Methoden”, “Prügelbullen” usw. zurückgreift und sich mit einem flotten rhetorischen Schlenker aus der historischen Argumentenkiste bedient, um Vergleiche zum “Nazi-Terror früherer Zeiten” zu ziehen, usw. Das macht natürlich empfindlich.

    Desweiteren kommt hinzu, daß Journalisten unter bestimmten Umständen davon befreit sind, vor Gericht ihre Informanten preiszugeben – nicht selten zum großen Verdruß von Staatsanwaltschaft, Ermittlungsbehörden, Politikern und anderen Vertretern der Staatsgewalt, insbesondere dann, wenn ein Pressevertreter administrative Mißstände, Korruption in Regierungskreisen, usw. aufdeckt und den Herrschenden somit in die Parade fährt.

    Wahrscheinlich haben Sie beim Lesen des Titels unseres Spezial-Reports damit gerechnet, daß wir Sie hier über die betrügerischen Machenschaften der Anbieter “unechter” Presseausweise informieren, nicht wahr? Das beweist an sich schon, wie wirkungsvoll die “offiziellen” Medien das von ihnen reklamierte Monopol auf Meinungsmache durchsetzen. Immer wieder fragen Laien daher, ob denn beispielsweise der von dem einen oder anderen Anbieter beworbene Presseausweis auch “wirklich echt” sei.

    Anders als in einigen anderen Ländern (z.B. Österreich), ist der Presseausweis in Deutschland jedoch nicht gesetzlich geschützt. Das heißt im Klartext: Jeder könnte sich seinen eigenen Presseausweis drucken. Das ist nicht verboten – ob es allerdings auch sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Denn gerade weil dies geht, hat das Dokument nur dann einen echten Wert, wenn die ausstellende Instanz nicht nur in der Phantasie des Stempelschneiders existiert. Wenn Sie also nicht gerade Ihre eigene Presseagentur aufziehen wollen, sollten Sie sich stets darum bemühen, den Ausweis von einem Verband, einer tatsächlich existierenden Presseagentur oder einem Verlag zu beziehen. Es versteht sich im übrigen von selbst, daß etablierte Presseorgane derlei nicht gern sehen. So sind sich beispielsweise zwar viele Anzeigenblätter nicht zu schade, ihre Annoncenfriedhöfe mit Angeboten für “Gebrauchtsoftware” zweifelhafter Herkunft zu füllen oder jedwede Form erotischer Dienstleistung bis zum nur durchsichtig umschriebenen Kindersex anpreisen zu lassen.
    Sobald es aber um Presseausweise geht, entdecken diese Organe plötzliche ihre eigene “Seriosität” und lehnen den Anzeigenauftrag mehr oder minder barsch ab. (Nicht zuletzt aus diesem Grund haben wir übrigens den obigen Titel für unseren Report gewählt …)

    Wird ein Anbieter von Presseausweisen lästig, nehmen die Medien ihn liebend gern aufs Korn: Dann wird ein regelrechtes Kesseltreiben veranstaltet und entrüstet vom “Betrug” mit “unechten Presseausweisen” schwadroniert, was das Zeug hält. Das aber ist reine Augenwischerei eines um seine Pfründe bangenden Berufsstands. Wenn es nach den Vertretern der großen Presseverbände ginge, sollten ja überhaupt nur hauptberuflich tätige Journalisten einen Presseausweis führen dürfen.

    Verschwiegen wird aber auch hier so einiges; so zum Beispiel die Tatsache, daß die überwältigende Mehrheit der deutschen Journalisten nur nebenberuflich tätig ist und somit von den geschilderten Privilegien ausgeschlossen bleiben würde.

    Doch auch die sprichwörtliche Hausfrau, die für ihr Heimatblatt über den neuesten Ikebana-Kurs der Volkshochschule berichtet, ist schließlich journalistisch tätig und leistet ihren Beitrag zur Information der Öffentlichkeit, ob es der Medien-Großkopfete passen mag oder nicht! Oft ist in diesem Zusammenhang übrigens auch naserümpfend davon die Rede, daß die “echten” Journalistenvereinigungen für ihre Presseausweise kein Geld nähmen. Das mag zwar formal richtig sein, unterschlägt aber das Faktum, daß dafür die Mitgliedschaft in solchen Vereinigungen auch eine Kleinigkeit kostet: Schnell können so einige hundert Mark im Jahr zusammenkommen. Inwieweit die anderen, damit einhergehenden Leistungen dieser Institutionen ihr Geld wert sein mögen, bleibe dahingestellt; denn uns geht es hier lediglich darum, das Thema zu entmythisieren und darüber aufzuklären, wie die Rechtslage wirklich aussieht.

    Wer Sie also bezichtigt, Sie führten einen “unechten”, weil “gekauften” Presseausweis, handelt ganz einfach unredlich, mindestens aber schlecht informiert. (Und Informiertheit sollte nach landläufiger Meinung doch wohl das oberste Kriterium eines “echten” Journalisten sein …) Solange Sie nämlich zumindest subjektiv der Meinung sind, journalistisch tätig zu sein, und sei es nur im Vorbereitungs- oder Recherchestadium, kann Ihnen niemand am Zeug flicken, wenn Sie den leichteren Weg wählen und sich (vielleicht ja auch nur vorläufig) einen schmucken Presseausweis ausstellen lassen, um seine Vorteile zu nutzen, wo sich diese eben anbieten. Freilich soll auch nicht verschwiegen werden, daß Sie sich damit unter Umständen auf eine riskante juristische Gratwanderung einlassen, sofern Sie nicht bestimmte Regeln beherzigen: Kann man Ihnen nämlich nachweisen, daß Sie nicht einmal im Traum daran gedacht haben, auch nur eine einzige journalistische Zeile zu Papier zu bringen oder einen Bericht über irgendein Ereignis zu verfassen, von dem Sie der Meinung sind, daß es publiziert gehört (und sei es nur der 70. Geburtstag Ihrer Schwiegermutter), wird man schnell den Betrugsparagraphen des Strafgesetzbuchs (§263 StGB) gegen Sie in Anschlag bringen, vor allem, wenn Sie sich mit Hilfe Ihres Presseausweises irgendwelche geldwerten Vorteile verschafft haben sollten.

    Allerdings: Einen solchen Nachweis zu führen, ist ohne Mitwirkung des Beschuldigten so gut wie unmöglich. Denn notfalls könnten Sie immer noch argumentieren, daß Sie nur etwas über den praktischen Nutzwert kommerzieller Presseausweise schreiben wollten.

    Solange Sie also nicht verzagt nachgeben, wird man ihnen daraus keinen Strick drehen können. Ja Sie brauchen nicht einmal irgendwelche Aufzeichnungen vorzuweisen, obwohl es sicher nicht verkehrt wäre, notfalls wenigstens ein paar Zettel mit Notizen aus dem Ärmel zaubern zu können. Doch richtet sich der behördliche und Medienzorn in der Regel weniger gegen die Anwender als vielmehr gegen die Anbieter von Presseausweisen, so daß Sie davon in der Regel unbehelligt bleiben dürften.

    Etwas völlig anderes ist es freilich, wenn Sie sich fälschlicherweise als Reporter irgendeines großen Massenblatts oder eines bekannten Fernsehsenders ausgeben oder wenn Sie gar wahrheitswidrig behaupten, sie würden über das Popkonzert berichten, zu dem Sie gerade freien Eintritt verlangen. Das kann im Klagefall schlimm ins Auge gehen.

    Deshalb ist es besser, Sie belassen es bei eher schwammigen Andeutungen, auf die sich Ihr Gegenüber dann einen entsprechenden (aber eben nur seinen eigenen!) Reim machen kann.

    Das gleiche gilt beispielsweise beim Computerkauf. Manche Hersteller (nicht Händler!) gewähren Journalisten nämlich bis zu 40% Nachlaß vom Listenpreis – unter Umständen also eine recht stattliche Summe, die die Kosten für einen kommerziellen Presseausweis (die meist zwischen ca. 150 und 500 DM liegen) schnell wieder einspielt.

    Dazu genügt meist die schlichte Anfrage, ob es denn auch einen “Presserabatt” gebe; eventuell legt man dazu auch noch unaufgefordert eine Fotokopie des Presseausweises bei. Es kann gar nicht oft genug betont werden: Solange Sie wenigstens subjektiv glauben, journalistisch tätig zu sein, bzw. dies gerade vorbereiten (dann sind Sie nämlich bereits “tätig”!), handelt es sich dabei nicht einmal um eine (strafbare) Dienstleistungserschleichung! Sie dürfen eben nur nicht in diesem Zusammenhang irgendwelche Dinge behaupten, die nicht stimmen und aufgrund derer Ihr Gegenüber wirtschaftlich geschädigt wird.

    Es stimmt, daß man als Pressevertreter gern zu irgendwelchen Firmenfeiern eingeladen wird, wo man sich dann am kalten Büffet gütlich tun und eine Menge interessanter Leute kennenlernen kann. Bei einer solchen Gelegenheit wird aber auch offenbar, daß über die “Echtheit” eines Presseausweises weniger das Dokument und seine Aufmachung als das Auftreten seines Besitzers bestimmt. Wenn Sie ein schrecklich schüchterner Mensch sein sollten, dem es ohnehin schwerfällt, Fremde anzusprechen, oder wenn Sie nicht wenigstens rudimentär des Hochdeutschen mächtig sind, dürfte man Ihnen Ihren Presseausweis selbst dann nicht abnehmen, wenn er von der renommiertesten Tageszeitung der Republik stammen sollte! Wer dagegen über ein gewandtes, vielleicht sogar witzig-geistreiches Auftreten gebietet, den wird man allenfalls am Eingang (und danach nie wieder) nach seinem Ausweis fragen. Zugegeben, damit beschreiben wir nur Klischees, doch erstens sitzt diesen ja fast jeder auf, und zweitens wird gerade von Profi-Journalisten ganz ungeniert immer wieder auf ebendieser Klaviatur der Vorurteile gespielt.

    Wir selbst sehen im Presseausweis allerdings in erster Linie ein echtes, unverzichtbares “Überlebensinstrument”. Denn egal wie inflationär dieses Dokument hier und da auch vergeben und benutzt werden mag: Solange es immer noch Leute (auch Staatsdiener) beeindruckt (und das tut es!), kann es dem Eigner im Ernstfall unter Umständen mal das Leben retten. Man denke beispielsweise an Verkehrsunfälle, Brände, Demonstrationen usw. und die damit einhergehenden Staus und Absperrungen. Oder an Bürgerkriegswirren, in denen das Überleben sehr wohl einmal davon abhängen kann, ob man als “Reporter” noch Zutritt zu einem abgeriegelten Bahnsteig erhält, von dem gerade der letzte rettende Zug abfährt. Auch bei Flugzeugentführungen o.ä. kann so ein Presseausweis wahre Wunder wirken und Schlimmes abwenden.

    Weniger spektakulär, aber nicht minder nützlich, ist der Einsatz dieses Dokuments auch im Alltag, etwa bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle, wie sie täglich vorkommen kann: Wenn der Eigner dem Verkehrspolizisten seinen Presseausweis nicht gerade provozierend-amateurhaft unter die Nase reibt sondern vielmehr in aller Gelassenheit diskret und unauffällig dafür sorgt, daß der Beamte das Dokument zu sehen bekommt, ob er will oder nicht (beispielsweise, weil der Führerschein oder Personalausweis in der Brieftasche eben “zufällig” gerade unter dem Presseausweis steckt), kann das manch Unangenehmes verhindern, und seien es nur dumme Fragen. Dennoch: Wir raten zu einem möglichst sparsamen Gebrauch, um diese Waffe nicht unnötig abzustumpfen. Denn zur reinen Befriedigung der Prestigesucht ist sie viel zu schade.
    Interessant ist der Presseausweis übrigens auch aus einem anderen Grund: Mit etwas Geschick können Sie damit nämlich bis zu 50% der Kosten für Ihre gesetzliche Krankenkasse sparen, indem Sie sich statt dessen über die Künstlersozialkasse gemäß KSVG versichern lassen. Dann dürfen Sie sogar auch eine etwaige Privatkassenpolice fristlos kündigen! Näheres sollten Sie allerdings vorher mit Ihrem Steuerberater oder Anwalt besprechen, da die genaue Renditerechnung von Fall zu Fall sehr unterschiedlich aussehen kann.

    Wie ist nun zu verfahren, falls Sie tatsächlich einen Presseausweis erwerben wollen?
    Zunächst einmal sollten Sie sich genau überlegen, wozu Sie ihn eigentlich brauchen. Soll er nur dazu dienen, Mitglieder des anderen Geschlechts zu beeindrucken oder sich auf Betriebsfesten und Hauptversammlungen kostenlos den Bauch vollzuschlagen? Wollen Sie damit bloß Rabatte schnorren oder Ihre Hausbibliothek umsonst aufstocken? In diesem Fall genügt es sicher, den nächstbesten, billigsten Anbieter zu bemühen, der Ihnen ein halbwegs beeindruckendes Dokument (auf Leinenpapier gedruckt oder ansprechend laminiert) ausstellt. (Allerdings: Zum prestigereichen Landes- oder Bundespresseball werden Sie nur eingeladen, wenn Sie bzw. Ihr Medien-Arbeitgeber bei der Landes-/Bundespressekonferenz akkreditiert sind. Da aber gelten strenge Kriterien, der bloße Besitz eines amtlich wirkenden Dokuments dürfte kaum ausreichen.)

    Nehmen Sie jedoch, was wir unbedingt empfehlen, die Sache etwas ernster, raten wir dazu, auf jeden Fall einen Bogen um alle Anbieter zu machen, die Ihnen marktschreierisch den Himmel auf Erden versprechen, sofern Sie nur ihr Produkt kaufen. Nicht nur, daß derlei Gebahren rechtlich anfechtbar ist und daher schnell von Abmahnvereinen und Staatsanwaltschaften erfolgreich abgestellt werden kann: Denn selbst wo dem Anbieter kein Betrug (der ja Vorsatz und Schädigung anderer voraussetzt) nachgewiesen werden kann, liegt in solchen Fällen doch so gut wie immer ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) vor, wenn nämlich mit unhaltbaren, vom Aussteller nicht zu garantierenden Leistungsmerkmalen geworben wird. Zu allem Überfluß dürfen Sie sich dann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres Ausweises auch noch nach einem neuen Anbieter umsehen, denn solche Amateurfirmen fristen meist nur ein Eintagsfliegendasein.

    Einen ernstzunehmenden Anbieter erkennen Sie dagegen nicht zuletzt auch daran, daß er von Ihnen eine schriftliche Erklärung verlangt, daß Sie journalistisch tätig sind. Das wird er zwar nicht überprüfen, und im übrigen machen Sie selbst sich keineswegs strafbar, wenn Sie derlei einfach nur kühn behaupten – aber es hält ihm die Strafverfolger vom Leib.

    Und hinter denen stehen, wie gezeigt wurde, die größten Schwindler von allen: die Leute nämlich, die den Uninformierten weismachen wollen, ein Presseausweis sei ein rechtlich geschütztes Dokument und sein Gebrauch durch angeblich “Unbefugte” ein schlimmer Frevel …

    UNSER SUPER-ANGEBOT

    Der schnellste Weg zum eigenen Presseausweis (national = in deutscher Sprache; international = in englischer Sprache) ist die Online-Direktbestellung bei uns! Denn unsere hauseigene Presseagentur (deren feste Mitarbeiter auch die produzieren) kann Ihnen schnell und unproblematisch einen solchen ausstellen. (Wenn Sie gleich online per Kreditkarte bezahlen und uns per Email-Anhang Ihr gescanntes Paßbild – Format: JPG, GIF oder PCX – senden, wird der Ausweis an Werktagen schon innerhalb von 48-72 Stunden ausgestellt und geht Ihnen sofort danach per Einschreiben zu – schneller geht es wirklich nicht mehr!)

    Doch nicht nur die Blitzgeschwindigkeit spricht für diese Lösung. Denn als Inhaber eines unserer Presseausweise genießen Sie auch noch folgende zusätzlichen Vorteile:

    • Sie werden namentlich bei unserer hauseigenen Agentur akkreditiert;
    • Der Ausweis trägt eine Telefonnummer, bei der skeptische Stellen zu den Geschäftszeiten anrufen und sich von uns Ihre Akkreditierung bestätigen lassen können – ein unschätzbarer Legitimierungs-Service, wie ihn unseres Wissens kein anderer Anbieter im Programm führt;
    • Wenn Sie einen Presseausweis ab 5 Jahre Laufzeit ordern, steht Ihnen unser (derzeit in Gründung befindliches) spezielles Online-Forum zur Verfügung: Hier können Sie unentgeltlich eigene Artikel, Kommentare, Editorials usw. einstellen (bis zu 100 KB pro Jahr) und somit der Öffentlichkeit dokumentieren.
      Ihre Artikel werden von uns, sofern erforderlich. nach allen Regeln editorisch-journalistischer Kunst ediert und in druckfertige, professionelle Form gebracht – eine ausgezeichnete Referenz, falls Sie einmal Ihre journalistische Tätigkeit mit realen Artikeln nachweisen bzw. untermauern möchten oder müssen!
      Und damit gar nicht erst irreführende Rückschlüsse gezogen werden können, geben wir den Namen dieses Forums samt genauer URL nur den Inhabern unserer Presseausweise bekannt.

    Nationaler Presseausweis
    (15% Mengenrabatt ab 2 Stück)
    • Nationaler (deutscher) Presseausweis, 2 Jahre Laufzeit (Best.-Nr. paw001) DEM 180
    • Nationaler (deutscher) Presseausweis, 5 Jahre Laufzeit (Best.-Nr. paw002) DEM 380
    • Nationaler (deutscher) Presseausweis, unbegrenzte Laufzeit (Best.-Nr. paw003) DEM 1.200
    • Nationales Presseschild (f. Auto usw.), Laufzeit w. Presseausw. (Best.-Nr. paw005) DEM 80

    Internationaler Presseausweis
    (15% Mengenrabatt ab 2 Stück)
    • Internationaler Presseausweis, 2 Jahre Laufzeit (Best.-Nr. IPA2) DEM 230
    • Internationaler Presseausweis, 5 Jahre Laufzeit (Best.-Nr. IPA5) DEM 470
    • Internationaler Presseausweis, unbegrenzte Laufzeit (Best.-Nr. IPA5) DEM 1.250
    • Internationales Presseschild (f. Auto usw.), Laufzeit wie Presseausweis (Best.-Nr. IPACC) DEM 100


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