Selbstanzeige als besonderer Beitrag zum Personalabbau?
(as) Aufgrund der immer intensiver werdenden Steuerfahndungen haben viele in den vergangenen Wochen und Monaten Selbstanzeige erstattet. Damit wollten sie einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder Beihilfe dazu entgehen.
Es gibt aber eine interne Dienstanweisung der Oberfinanzdirektion Münster, in der die Vorsteher der Finanzämter aufgefordert werden, die Selbstanzeigen von Angehörigen der Steuerverwaltung oder anderer Verwaltungszweige an das Disziplinarreferat weiterzuleiten. Der Verdacht liegt nahe, daß dies nicht nur im münsteraner Verwaltungsbezirk angeordnet ist.
Auch Sparkassenangestellte haben häufig gemeinsam mit ihren Kunden Selbstanzeige erstattet. Ihnen droht nun ein Disziplinarverfahren mit anschließender Entfernung aus dem Dienst.
rät daher: Bevor Sie einen solchen Schritt in Betracht ziehen, legen Sie auch die mögliche Dienstsuspendierung nebst Entlassung für sich und ihre Angehörigen in die Waagschale.