(mp) Es ist inzwischen allgemein bekannt, daß Neuseeland eine äußerst restriktive Einwanderungspolitik betreibt, was auch durch einen geradezu kafkaesken Verwaltungsapparat unterstrichen wird. Das ausgeklügelte Punktesystem grenzt schon an einen olympiaverdächtigen Hürdenlauf durch die Administrationen, denn der Papierkram, der für die ganzen Formalitäten erledigt werden muß, ist enorm. Allein schon der lückenlose Nachweis über den Berufswerdegang und die Berufserfahrungen mit Testaten und Arbeitszeugnissen was unter Umständen die Punktezahl entscheidend beeinflussen kann füllt nicht selten ganze Aktenordner.
Eine Grundvoraussetzung jedoch, die jeder Einwanderungswillige bedingungslos zu erfüllen hat, bleibt im ansonsten offenen und allgemein zugänglichen Bonus- und Malus-Punktegewirr unauffindbar: Der altheimatlichen Küche muß abgeschworen werden.
Daß einem kulinarisches Heimweh teuer zu stehen kommen kann, erfuhr jetzt ein 77jähriger Ire, der aus seinem Heimaturlaub zurückgekehrt in Auckland am Flughafen in flagranti ertappt wurde: mit zwei waschechten irischen Kartoffeln. Abgesehen von einer Geldstrafe von umgerechnet DEM 400 muß er auch die Gerichtskosten in etwa gleicher Höhe übernehmen. Dabei hatte der gute alte Mann doch nur vorgehabt, in seinem neuen Heimatland mehlige Kartoffeln anzupflanzen, die so seine Verteidigung vor Gericht in ganz Neuseeland nicht zu bekommen sind.
Die nicht-bewilligte Einfuhr von Kartoffeln sei nun mal verboten, teilte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums lakonisch mit. Ob der Mann auf einen ordnungsgemäßen Antrag hin eine Einfuhrbewilligung bekommen hätte, bleibe dahingestellt. Fest steht, daß die Eingeborenen Neuseelands nun mal keine mehligen Kartoffeln essen. Und weil Prinzipien nicht dazu da sind, von jedem dahergelaufene Möchtegern-Neuseeländer gekippt zu werden, lassen sich die Eingeborenen auch von einem starrköpfigen Iren nichts in den Kochtopf schmuggeln.