(mp) Jeder Mensch hat das Gute in sich, dessen sind sich die Philanthropen sicher, worauf von Misanthropen prompt der Nachsatz zu hören ist: [ ] nur ist es bei bestimmten Leuten so tief vergraben, daß man nicht daran glauben mag, daß sie es jemals zu entdecken bereit wären. Ein klassisches philosophisches Dilemma.
Was tut man mit Menschen, die sich eines Verbrechens schuldig gemacht haben? Richtig, wenn man sie erwischt, stellt man sie vor Gericht, damit sie hinterher ihre wohlverdiente Strafe absitzen können. Was aber soll man mit Verbrechern tun, die ihre Strafe bereits abgesessen haben? Sie haben gesühnt und verlassen das Gefängnis als freie Bürger. Vielleicht haben sie sogar bereut und sind zu guten Menschen geworden. Aber eben nur vielleicht. Wer gibt uns die Garantie, daß sie nicht bei der nächstbesten Gelegenheit wieder zuschlagen?
Diese Unsicherheit ist es, die die Behörden Englands zum Handeln zwingt. Es kann doch nicht angehen, daß so ein Individuum, ein mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit potentieller Wiederholungstäter, mir nichts dir nichts auf freien Fuß gesetzt wird, nur damit er seine frühere schändliche Tätigkeit wieder aufnehmen kann.
Die Statistiken sprechen in dieser Hinsicht eine deutliche Sprache. Es gibt da eine bestimmte Verbrechergattung, die ganz besonders schlecht auf die intensiven staatlichen Besserungsbemühungen in Gefängnissen anspricht: Einmal pädophil, immer pädophil. Mit diesem Wissen vor Augen, wäre es eine an Unverantworlichkeit grenzende Gemeinheit des um seine Bürger besorgten Staates, wenn er sich nicht darum kümmerte. Ansonsten könnte ihm durchaus vorgeworfen werden, das Wohl der Kinder vorsätzlich aufs Spiel zu setzen.
In Nottinghams Gefängnis soll das Pilotprojekt starten, das vorsieht, die Pädophilen nach Absitzen ihrer Strafe in überwachten Wohnungen innerhalb des Gefängnisses unterzubringen. Dafür werden jetzt emsig Bürogebäude umfunktioniert. Diese Gästehäuser sollen sowohl den Angestellten des Gefängnisses als auch ehemaligen Insassen wie den Pädophilen und anderen Straffälligen mit einem hohen Rückfallrisiko zu Verfügung stehen. Selbstverständlich müßten die Ex-Sträflinge einen Mietvertrag unterzeichnen, damit sie zu ihrem eigenen Schutz den Luxus einer Gefängniswohnung mit Küche, Radio, Fernseher und Gemeinschaftsbadezimmer genießen könnten.
Die Pläne sind zwar noch nicht ganz ausgereift, aber daß die zur Verwahrung Freigegebenen zu ihrem eigenen Schutz zu diesem Schritt gezwungen werden können, steht nicht mehr zur Diskussion. Eine ideale Lösung, finden die Verantwortlichen: Die Wärter könnten angewiesen werden, ein Auge auf die neuen Mieter zu werfen, sie könnten sogar die Überwachung übernehmen, wann immer diese das Gefängnisareal verließen. Besucher von außen wären nicht erlaubt, denn das würde den geregelten Knasttagesablauf denn doch zu sehr durcheinander bringen.
Der Schutz der Öffentlichkeit ist unser Hauptanliegen, ließ ein Sprecher des Innenministeriums verlauten. Von einer Umgehung oder Auflösung des Rechtssystems war nicht die Rede. (Zu diesem Dauerbrenner finden Sie mehr unter: Der Staat hat's gegeben, der Staat hat's genommen)