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    Startseite [ver. 03.04.03) vom [2005-11-23]  © 1996-2007 copyright by Verlag Ralph Tegtmeier Nachf. URL: http://confidenz-depesche.com Seitenende






    Investment

    Wie Erfolg bestraft wird:
    Börsenpolizei gegen Aktionäre


    (as) Als Aktionär sind Sie verdächtig, wenn Sie zu früh den richtigen Riecher haben. Seit Gründung des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel (BAWe) geht's an der Börse erheblich strenger zu als in früheren Zeiten. Die Fahnder suchen nämlich Anleger, die Insidergeschäfte betreiben.

    Auch sie sind mit Befugnissen ausgestattet, die das Bankgeheimnis in das Reich der kindlich-kindischen Fantasie verweisen. Bei konkretem Verdacht müssen Auskunft geben:

    • der Makler – Auskunft, welche Banken Order gaben
    • die beteiligte Bank – Auskunft, von wem sie den Auftrag erhielt
    • die Aktiengesellschaft – Auskunft, wer an Insiderwissen gelangen konnte

    Die Aufgabe der Fahnder ist es dann, die Verbindung zwischen Depotkunden und möglichen Insidern nachzuweisen.

    Die Erfolge sind eher mager. Bis Ende letzten Jahres hat das BAWe mit seinen 139 Mitarbeitern gerade einmal 196 Fälle bearbeitet. Davon gingen 62 an die Staatsanwaltschaft. 41 Verfahren wurden eingestellt, 20 davon gegen Geldstrafe. Richterlich verurteilt wurden lediglich 13 Insider. Klar, daß das Aufsichtsamt laustark nach noch mehr Ermächtigung ruft.

    Vorbild könnten – wie immer in Sachen Unterdrückung – die USA sein. Die amerikanische Wertpapieraufsicht SEC hat nämlich schon 65 unrühmliche Jahre Erfahrung in Bevormundung vorzuweisen. Sie gebiete über sage und schreibe 3.000 Mitarbeiter und kann auf eine Datenbank zugreifen, die Informationen über etwa 1,5 Millionen leitende Angestellte in Unternehmen der USA enthält. Die SEC darf Telefongespräche abhören und aufzeichnen, Zeugen vernehmen, Einsicht in Dokumente verlangen und Prämien für Erfolge aussetzen. Überführte Täter können im Internet namentlich angeprangert werden. Die SEC darf Geldbußen verhängen und Gewinne abschöpfen. Die Täter haben mit Geldstrafen bis zu einer Millionen Dollar zu rechnen und mit Gefängnisaufenthalt bis zu zehn Jahren.

    Also, passen Sie in Zukunft besser auf, mit wem Sie den Golfplatz oder die Tennisanlage teilen und ob Sie die dazu passenden Aktien halten. Selbst flüchtige Zufallsbekanntschaften können zu Ihren Lasten interpretiert werden, und wie immer in Sachen “Weißkragenkriminalität” wird die Gegenseite ihr Möglichstes tun, um Ihnen eine Beweislastumkehr aufs Auge zu drücken, die sich gewaschen hat.

    C=D Logo-Tip: Lassen Sie vom Ausland aus arbeiten, beispielsweise über Makler und Banken, die vorzugsweise offshore in finanztechnisch infrastrukturell gut ausgebauten Steueroasen angesiedelt sind. So kann übrigens auch ganz legal – geschicktes Vorgehen vorausgesetzt – die Spekulationssteuer ausgehebelt werden, ein nicht zu unterschätzender Flexibilitätsvorteil!

    Das bietet zwar auch keine hunderprozentige Sicherheit: Sobald man Ihnen die Geheimdienste auf den Hals hetzt, ist es vorbei mit der schönen Anonymität. Aber der verfahrenstechnische Aufwand ist – zur Zeit noch dermaßen hoch, daß dies nur in den seltensten Fällen vorkommen dürfte. Und sollten Sie investmenttechnisch ein ganz großer Fisch sein, bei dem entsprechende Begehrlichkeiten des Fiskus und seiner Schergen als hochwahrscheinlich gelten dürften, ist ohnehin ein Wohnsitzwechsel ins steuerparadiesische Ausland angesagt, vielleicht sogar der Erwerb einer steuerfreundlicheren Staatsbürgerschaft.

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