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    Gesamtindex [ver. 03.04.03) vom [2005-11-23]  © 1996-2007 copyright by Verlag Ralph Tegtmeier Nachf. URL: http://confidenz-depesche.com Seitenende






    Recht

    Recht im Internet – nicht nur für Juristen (Teil 1)


    (as) Immer mehr Juristen fischen die Informationen, die sie brauchen, aus dem Internet. Das hat den Vorteil, auf wesentlich mehr Daten zugreifen zu können, als die eigene Bibliothek hergibt. Aber auch für den Laien ist interessant, sich den einen oder anderen Gesetzestext ansehen zu können, ohne gleich teuere Buchanschaffungen tätigen zu müssen oder den Weg in die notorisch unterbemittelte öffentliche Bibliothek anzutreten.

    Die Fülle an Informationen läßt sich strukturieren in Gesetze, die für Deutschland gelten, in Gesetze für Europa sowie Gesetzestexte der Länder weltweit. Weiter sollte man das Material sortieren in Normen, Rechtsprechung und Literatur. In diesem ersten Teil widmen wir uns den deutschen Datenzugängen.

    Die Zusammenstellung, die wir Ihnen hier geben wollen, soll und kann nicht vollständig sein. Wie beschränken uns auf frei verfügbare Angebote im WWW. Im Internet kann man darüber hinaus außer den hier erwähnten Angeboten auch hervorragende Informationsdienstleistungen finden, die für zahlende Kunden zugänglich gemacht wurden. Auch reine Linksammlungen bringen wir hier nicht.

    1. Deutschland/Normen

    Einblick in das Bundesgesetzblatt gewinnt man einerseits durch den Bundesanzeiger-Verlag:

    URL: http://www.bundesanzeiger.de.

    Hier finden Sie das Bundesgesetzblatt Teil I als PDF-Datei. (Um diese Datei zu lesen, benötigen Sie den Acrobat Reader, der von Adobe kostenlos im Internet zur Verfügung gestellt wird:

    URL: http://www.adobe.com.

    Auch in einigen PC-Zeitschriften finden Sie dieses Tool oft als Beigabe auf CD-ROM.)

    Das Bundesgesetzblatt Teil I des Bundesanzeiger-Verlags ist frei zugänglich und kostenlos, aber man kann die Datei nicht ausdrucken und auch nicht weiterverarbeiten. Neben der kostenlosen Version bietet der Bundesanzeiger-Verlag auch eine kostenpflichtige für Abonnenten, die man dann auch in jeder Form bearbeiten kann.

    Das Bundesgesetzblatt Teil I kann auch unter der folgenden URL abgerufen werden:

    URL: http://www.bundesgesetzblatt.de

    oder bei:

    URL: http://www.bgbl.de

    Hier finden Sie kostenlos das gesamte Bundesgesetzblatt Teil I seit den Anfängen bis heute, aktuell fortlaufend sortiert. Teil II und III sollen ebenfalls komplett folgen. Man muß sich zwar registrieren lassen, aber das kostet nichts.
    Die Datei liegt im Faksimile-/Kompressionsformat “Cartesian compression” vor. Einzelheiten darüber finden Sie auf der Web-Site:

    URL: http://www.cartesianic.com

    Dieses Format hat den Vorteil, daß die Datei komprimiert ist und somit schneller heruntergeladen werden kann. Erwähnenswert ist auch, daß dem Leser die Möglichkeit gegeben wird, die Datei seitenweise durchzublättern.

    Desweiteren stehen im Internet Materialien zur Entstehung von Gesetzen bereit. Zum einen finden wir die Bundestagsdrucksachen und die Protokolle der Plenardebatten:

    URL: http://www.bundestag.de

    Diese Site hat jedoch leider keine Suchfunktion. Die Bundestagsdrucksachen können nur durch ihre Ordnungsnummern aufgefunden werden.

    Sucht man dagegen etwas Bestimmtes im Dschungel der Drucksachen, dann geht man besser auf die Site der SPD-Bundestagsfraktion:

    URL: http://www.spdfrak.de/home/level2_btsuche.html

    Auch Referentenentwürfe halten zunehmend Einzug ins Internet. Diese können wir hier jedoch nicht alle im einzelnen aufzählen. Aufmerksame Abonnenten finden jedoch bei uns regelmäßig Hinweise, wenn relevante Websites oder Seiten in das Internet gelangt sind.

    Angebote konsolidierter bundesrechtlicher Gesetzestexte findet man unter anderem beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

    URL: http://www.bma.de/asp/gesetze/show.asp

    Allerdings sollte man amtliche Angebote stets mit Vorsicht genießen.
    Die Zeitschrift “NJW” machte unter anderem auf die Site des Landtags Nordrhein-Westfalens (URL: http://www.landtag.nrw.de/guv/gg/index.html) aufmerksam, wo man beispielsweise in der Kopfzeile zum Grundgesetz liest: “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.05.1949 (BGBI I, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.11.1995 (BGBI I, S. 1492).” Also nicht gerade ein Ruhmesblatt in Sachen Aktualität …

    Erwähnt sei hier noch die aus dem Bundesgesetzblatt erarbeitete Datenbank Refact:

    URL: http://www.refact.de/rda_inh.htm

    Diese Sammlung hinkt der Gesetzgebung jedoch um einige Monate hinterher, was sie fast nur für Juristen brauchbar macht, die das Gesetzesänderungsgeschehen bereits anderweitig aufmerksam verfolgen.

    Gesetzestexte zum Personalrecht – Sozialversicherung, Lohnsteuer und Arbeitsrecht – findet man kostenlos in der “Pfiff Personalrechtsdatenbank” unter der URL: http://www.sbb.aok.de.
    Auch hier sei erwähnt, daß die Daten nicht immer ganz taufrisch sind.

    Zu Fragen auf dem Gebiet Umweltrecht, Arbeits- und Umweltschutz kann man sich folgende Site ansehen: http://www.umwelt-online.de/recht/anlasi/uete_tec.htm

    Noch spezialisierter ist die Site zum Thema “gewerblicher Rechtsschutz”: http://www.transpatent.com
    Hier findet man auch Texte der einschlägigen Gesetze und internationalen Abkommen.

    2. Deutschland/Rechtsprechung

    a) Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts finden Sie unter der URL:
    http://www.uni-wuerzburg.de/glaw/index.html

    b) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen:
    URL: http://www.kanzlei.de/bgh/bghindex.htm

    Diese Datei wurde von der Kanzlei Emmert, Schurer, Buecking & Koll ins Netz gestellt. Die Leitsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs können hierdurchsucht werden.

    c) Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs:
    URL: http://www.refact.de/rda_bfh.htm

    Die Texte lassen sich ebenfalls durchsuchen.

    d) Höchst- und obergerichtliche Gerichtsentscheidungen bietet die ZAP-Leitsatz- und Volltextdatenbank unter der URL:
    http://www.zap-verlag.de/zaprspr/default.html

    e) Bundesgerichtliche Leitsatzentscheidungen ab dem 01.01.1998 bietet ebenfalls die ZAP-Datenbank unter der URL:
    http://www.zap-verlag.de/suchen.html

    f) Eine Übersicht zur Internet-Päsenz deutscher Gerichte gibt es unter der URL:
    http://www.jura.uni-sb.de/internet/gericht.html

    g) Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichts kann man aufrufen unter:
    URL: http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte

    h) Entscheidungen zum Online-Recht finden Sie auf der Site der Internet-Akademie in Berlin. Die URL:
    http://www.online-recht.de

    3. Deutschland/Literatur

    a) Kommentare sind im Internet noch recht selten. Das als Printausgabe vergriffene Werk von Helmut Rüßmann: Schadensrecht des BGB, Alternativkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 1980, findet man immerhin unter der URL:
    http://www.ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/akbgb/schaden/schadex.htm

    Den ebenfalls in der gedruckten Form vergriffenen Kommentartext von Helmut Rüßmann: Beweisrecht des ZPO, Alternativkommentar zur Zivilprozeßordnung, 1987, kann man nachlesen bei:
    URL: http://www.ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/akzpo/beweis.htm

    b) Dissertationen: Der Trend, auch Dissertationen ins Internet zu stellen, hat erst begonnen. Sie treten hauptsächlich in Form von Dissertations-Bibliotheken auf, wie beispielsweise die der Universitätsbibliothek Konstanz.
    URL: http://www.uni-konstanz.de/ZE/Bib/pub/dissjua.htm

    c) Bibliotheksverbünde: Eine übergreifende Recherche in vielen Verbundsystemen bietet die Suchmaschine “Karlsruher virtuelle Katalog” unter:
    http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html.

    d) Das Internet bietet auch die Möglichkeit, Dokumente online zu beziehen. Mehr dazu erfahren Sie unter der URL:
    http://www.subito-doc.de.

    e) Zeitschriften: Die “Recht und Praxis digital” unter der URL:
    http://www.vrp.de/archiv/rupdig/index.htm
    hat sich vor allem die Rechtspraxis zum Thema gemacht.

    “JurPC”, die Nachfolgezeitschrift der “Informatik und Recht”, widmet sich Rechtsfragen in der Informatik und untersucht zudem, wie die Informatik in den verschiedenen juristischen Arbeitsvorgängen hilfreich eingesetzt werden kann. Sie finden sie unter der URL:
    http://www.jurpc.de.
    Hier kann man sich auch in eine Mailing-Liste eintragen, um über Neuerscheinungen informiert zu werden.

    Das “Humboldt Forum Recht” bespricht rechtswissenschaftliche Themen einschließlich der Rechtsphilosophie. Die Zeitschrift ist online erreichbar unter der URL:
    http://www.rewi.hu-berlin.de/HFR
    Diese Site bietet die Möglichkeit auch selbst tätig zu werden, beispielsweise kann man Leserbriefe zu den Veröffentlichungen einbringen.

    Und schließlich ist auch das “International Journal of Communications Law and Policy” im Internet vertreten, nämlich unter der URL:
    http://www.digital-law.net/IJCLP

    Im zweiten und letzten Teil stellen wir Zugriffsmöglichkeiten zu Texten der Europäischen Union und anderer Länder im Internet vor.

    (Wird fortgesetzt.)

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