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    Gesamtindex [ver. 03.04.03) vom [2005-11-23]  © 1996-2007 copyright by Verlag Ralph Tegtmeier Nachf. URL: http://confidenz-depesche.com Seitenende






    BigBrother

    Der digitale Pranger: Sexualstraftäter – mit allen Daten im Internet


    (mp) Über's Internet können sich neuerdings alle Texaner darüber informieren, ob in ihrer näheren (oder auch weiteren) Umgebung ein verurteilter Sexualverbrecher haust.

    Von diesem Register, das der Staat Texas schon seit 1991 führt, wurde bereits 1997 ein Großteil der gespeicherten Daten der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Höchstwahrscheinlich wurde diese Möglichkeit zu wenig genutzt, auf jeden Fall, so teilte das Amt für Öffentliche Sicherheit mit, wurde die Website eingerichtet, um den Zugriff zu erleichtern.

    Für eine Gebühr von USD 3,15 kann der Site-Besucher sich unter anderem Informationen über Schuldspruch und Straßennamen runterladen, und zwar bei folgender Adresse:

    URL: http://records.txdps.state.tx.us/dep/

    Weshalb die Betroffenen für diese Information auch noch eine derart happige Summe berappen sollen, dazu mochte sich die zuständige Behörde nicht äußern. Da dürften hochgerechnet pro Jahr gut und gerne einige zehntausend USD ins Staatssäckel fließen – für Datensätze, die ohnehin längst erfaßt sind und deren internetgerechte Aufbereitung selbst im allerungünstigsten Fall nur Bruchteile von Cents kostet. Ein schamloseres Geschäft mit der Angst konnten sich die hinter dieser Maßnahme stehenden kranken Bürokratenhirne wohl nicht ausdenken …

    Weil es nicht darum gehe, die Strafe der Verbrecher auszuweiten, seien keine Fotos, keine Hausnummern und keine Telefonnummern aufgelistet, lautete die Auskunft von Tela Mange, Sprecherin des Amts für öffentliche Sicherheit. Die Website diene einzig dazu, die Leute wissen zu lassen: “Hey, da ist jemand, vor dem ihr euch in acht nehmen müßt!” Beunruhigt über die hohe Rückfallquote verurteilter Sexualstraftäter, sah sich die Exekutive angeblich zu diesem Schritt gezwungen.

    In ihrem Statement macht Mange darüber hinaus klar, daß sie es “vor allem wegen der extremen Bedrohung für die Kinder” (!) durchaus verständlich finde, daß auch andere amerikanische Bundesstaaten ähnliche Websites eingerichtet hätten.

    Der Staat Virginia aber – ganz und gar nicht so rein, nicht so unbefleckt, nicht so jungfräulich, wie der Name suggeriert – hat Texas in Sachen einschlägiger “Öffentlichkeitsarbeit” längst mit Siebenmeilenstiefeln überholt. Unter den dort registierten 6.300 Sexulastraftätern können von rund 4.600 Verurteilten nicht nur die Schuldsprüche und die Straßennamen, sondern die vollständigen Adressen, die Namen und sogar die Fotos von jedermann gesichtet werden. Aus welchen Gründen auch immer: “Die vollständige Liste bleibt Schulen und Tagesstätten vorbehalten”, ließ die Polizei verlauten.

    Abgesehen von der Fülle der Informationen läßt auch der Service in Virginia nichts zu wünschen übrig: Täglich – außer an gesetzlichen Feiertagen und Wochenenden – wird die Liste durch die Staatspolizei aktualisiert.

    Was tut nun aber ein um seine Kinder besorgtes Elternpaar, wenn es weiß, daß so ein gemeingefährlicher Mensch die Nachbarschaft unsicher macht? Und was soll das Kind tun, wenn es den Verbrecher, dessen Gesicht es sich vielleicht sogar beim Websurfen einprägen konnte, irgendwo zu sehen glaubt? Soll es laut schreiend auf den Unhold aufmerksam machen, sich verstecken oder möglichst schnell und unbemerkt nach Hause eilen? Was, wenn dem Kind tatsächlich etwas passiert? Heißt es dann etwa: “Das hätten Sie verhindern können und müssen. Die Information über den Straftäter war schließlich öffentlich zugänglich.”

    Womit wir wieder bei der Aufsichtspflicht als Instrument staatspolitischer Erziehung und Gängelung angelangt wären: siehe unseren Dezember-Artikel über das Pentagon-Hacker-Urteil.

    Und wer findet denn so ganz auf die Schnelle eine “sichere” Wohnstätte in einer “sicheren” Umgebung? Soll man besser sofort umziehen, sobald ein Sittenstrolch nach Abbüßung seiner Strafe beschließt, in die Nachbarschaft zu ziehen? Soll den Kindern vielleicht der Aufenthalt vor der Haustür ganz verboten werden? Und was bedeutet es für die Immobilienpreise, wenn sich herumspricht, daß eine Wohngegend dieserart zur “Gefahrenzone” avanciert ist? (Daß sich hier ein hochinteressantes Betätigungsfeld für Spekulanten und andere Kriegsgewinnlernaturen auftut, sei nur am Rande erwähnt. Es sind sogar Strategien denkbar, mit deren Hilfe ein Strafentlassener sich seinen Nicht-Zuzug fürstlich entlohnen ließe – eine Variation über das Thema “Schutzgeldforderung”, noch dazu – sofern entsprechend umsichtig formuliert – völlig legal …)

    Vielleicht erinnern Sie sich noch an die sarkastischen Schilderungen von Menschenjagd und Massenhysterie in dem Film “M – Eine Stadt sucht einen Mörder”, Fritz Langs ersten Tonfilm aus dem Jahr 1931? An die Stimmung der Bevölkerung? An das wachsende Mißtrauen allem und jedem gegenüber? An die Hetzjagden auf all die vermeintlichen Mörder? An das Denunziantentum? – nur ein leichter Vorgeschmack auf das, was noch kommt.

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