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    Gesamtindex [ver. 03.04.03) vom [2005-11-23]  © 1996-2007 copyright by Verlag Ralph Tegtmeier Nachf. URL: http://confidenz-depesche.com Seitenende






    Recht

    Das Pentagon-Hacker-Urteil


    (mp) Zwei Jugendliche waren im Februar mit ihren Hacker-Programmen in Datennetze hochsensibler Computersysteme (unter andern auch in das des Pentagon) eingedrungen und hatten für entsprechende Schlagzeilen gesorgt. In die Ermittlungen war außer der Bundespolizei FBI und dem Verteidigungsministerium auch die NASA eingeschaltet worden. Ein Sprecher des Ministeriums hatte vor Gericht ausgesagt, der Daten-Einbruch der beiden Jungen sei die “am besten organisierte und systematischste” Hacker-Attacke gewesen, die man im Pentagon bisher erlebt habe.

    Die Computerfreaks (16- und 17-jährig) sind nun im US-Bundesstaat Kalifornien zu ungewöhnlichen Strafen verurteilt worden. Den beiden Jungen, die sich als “Makaveli” und “TooShort” beim Verteidigungsministerium eingeloggt hatten, wurde jegliche Beratertätigkeit in Sachen Computer-Hack verboten. Sie dürfen drei volle Jahre kein Computer-Modem mehr besitzen oder benutzen. Außerdem dürfen sie sich nur noch an einem Rechner zu schaffen machen, wenn eine verantwortliche, erwachsene Person dabei ist. Die Richterin Maxine Chesney ordnete außerdem jeweils hundert Stunden gemeinnützige Arbeit an. Die Computerfans dürfen wieder zur Schule, um ihren Abschluß zu machen, und die Eltern der beiden müssen an die von ihren Sprößlingen geknackten Einrichtungen Schadenersatz leisten.

    Bei der gemeinnützigen Arbeit werden die zwei bestimmt keinen Lohn erhalten, und weil den beiden Jugendlichen, denen doch von kompetenter Seite ein nicht zu verachtendes Fähigkeitszeugnis ausgestellt wurde, die Beratertätigkeit verboten wird, ist es ihnen nicht möglich, sich an der Finanzierung des von den betroffenen Einrichtungen geforderten Schadenersatzes zu beteiligen. Es wäre freilich kein ungewöhnlicher Schachzug gewesen, die Jungs im Pentagon arbeiten zu lassen. Aber für brillante Köpfchen scheint das Militär ja traditionell keine Verwendung zu haben.

    Allerdings geht es dabei nicht um die Belohnung der Jungs (nämlich mit einem guten Job) sondern um die gezielten erzieherischen Maßnahmen, die nun unumgäglich geworden zu sein scheinen. Wer seine Kinder nicht am Gängelband hat, gehört selbst daran. Und so ist es denn nicht weiter verwunderlich, daß die Verantwortlichen (die Eltern) bestraft werden müssen. Was man in anderen Rechtszusammenhängen (etwa dem der Nazi-Zeit) freilich kurz und bündig als “Sippenhaft”-Prinzip bezeichnete …

    Die werden sich abzurackern haben, um den Forderungen der Geschädigten nachkommen zu können, und dadurch wird ihnen noch weniger Zeit als vorher bleiben, die Tastaturbearbeitungen und die Mausschiebereien ihrer Söhne zu überwachen, wie es eigentlich ihren elterlichen Pflichten entspräche. Das kann ja nicht gut gehen. Mag sein, daß die hilfreichen Behörden über kurz oder lang zur Entlastung der Eltern und zum Besten der Jugendlichen eine elektronisch Überwachung der Brut anordnen. Daß dabei auch die Überwachung der elterlichen Aufsichtspflicht anfällt, wird behördlicherseits bestimmt keiner Erwähnung wert sein.

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